Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115, „EUDR“) regelt den Handel mit bestimmten Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen können.
Erfasst sind insbesondere die Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Rinder sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte, die in Anhang I der Verordnung über ihre Zolltarifnummer (KN-/HS-Code) aufgeführt sind (z. B. ausgewählte Papier-, Möbel-, Gummi-, Leder- oder Lebensmittelprodukte).
In unserem Sortiment können insbesondere folgende Produktgruppen unter die EUDR fallen (soweit sie den in Anhang I genannten Warencodes zugeordnet sind):
- [PRODUKTGRUPPE 1 – z. B. Holz- oder Papierprodukte]
- [PRODUKTGRUPPE 2 – z. B. Naturkautschuk-/Reifen-nahe Produkte]
- [PRODUKTGRUPPE 3 – weitere EUDR-relevante Gruppen nach interner Prüfung]
Diese Produkte werden von uns als Handelsware in den Verkehr gebracht. Sie werden nicht in unserer eigenen Produktion zur Herstellung neuer Produkte eingesetzt. Für alle EUDR-relevanten Produkte beachten wir die jeweils geltenden gesetzlichen Pflichten (insbesondere Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen).
Dieser Hinweis dient Ihrer allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Fragen zu einzelnen Artikeln oder den jeweils anwendbaren Vorschriften können Sie uns gerne kontaktieren.