EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115 – EUDR) regelt das Inverkehrbringen, Bereitstellen und die Ausfuhr bestimmter Rohstoffe und daraus hergestellter Erzeugnisse, die in Anhang I der Verordnung anhand ihrer jeweiligen KN-/HS-Codes aufgeführt sind. Erfasst werden insbesondere bestimmte Erzeugnisse aus oder im Zusammenhang mit Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja und Rindern.
Unser Kerngeschäft umfasst Elektromotoren, Getriebemotoren, Frequenzumrichter, Steuerungs- und Antriebstechnik sowie zugehörige Komponenten. Ob ein einzelnes Erzeugnis unter die EUDR fällt, richtet sich nach seiner konkreten zolltariflichen Einreihung und dem Anwendungsbereich von Anhang I der Verordnung.
Transport- und Versandverpackungen
Für den Versand unserer Produkte verwenden wir unter anderem Euro-Paletten, Einwegpaletten, Holzkisten, Verschläge sowie Karton- und sonstige Transportverpackungen.
Holz- und Verpackungserzeugnisse, die ausschließlich dazu verwendet werden, ein anderes Produkt zu stützen, zu schützen oder zu transportieren, fallen nach den Regelungen der EUDR grundsätzlich nicht in deren Anwendungsbereich. Dies gilt insbesondere für entsprechend eingesetzte Paletten, Holzkisten und vergleichbare Transportverpackungen. Maßgeblich ist die tatsächliche Verwendung als Verpackungs- bzw. Transportmittel.
Werden hingegen EUDR-relevante Erzeugnisse als eigenständige Waren in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt, erfolgt die Beurteilung anhand der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und der zolltariflichen Einreihung.
Wir überprüfen die für unser Sortiment einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigen die jeweils geltenden Compliance- und Dokumentationspflichten.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die konkrete Einordnung des einzelnen Produkts.