Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren
Geltendes EU-Recht
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission über Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen (VSD). Die Verordnung gilt stufenweise seit dem 1. Juli 2021; weitere Anforderungen gelten seit dem 1. Juli 2023.
Die Verordnung gilt für ein- und dreiphasige Asynchronmotoren sowie Drehzahlregelungen innerhalb ihres Anwendungsbereichs. Erfasst sind insbesondere Motoren für den Betrieb an sinusförmiger Wechselspannung mit 50 Hz, 60 Hz oder 50/60 Hz, mit einer Nennspannung über 50 V bis einschließlich 1.000 V AC und einer Nennausgangsleistung von 0,12 kW bis 1.000 kW. Maßgeblich sind zusätzlich die konkreten Voraussetzungen und Ausnahmen gemäß Verordnung.
Effizienzklassen (Stand Juni 2026)
| Motortyp / Gerät | Leistung | Anforderungen |
|---|---|---|
| 3-Phasen-Asynchronmotor (2, 4, 6 oder 8 Pole; S1, S3 ≥80 %, S6 ≥80 %; außer Ex eb) | 0,12 kW – <0,75 kW | mindestens IE2 |
| 3-Phasen-Asynchronmotor (2, 4, 6 oder 8 Pole; außer Ex eb) | 0,75 kW – 1.000 kW | mindestens IE3 |
| 3-Phasen-Asynchronmotor (2, 4 oder 6 Pole; kein Bremsmotor und nicht explosionsgeschützt) | 75 kW – 200 kW | mindestens IE4 seit 01.07.2023 (8-polige Motoren, Bremsmotoren und explosionsgeschützte Motoren sind von dieser IE4-Anforderung ausgenommen) |
| Einphasen-Asynchronmotor | ab 0,12 kW | mindestens IE2 seit 01.07.2023 |
| Explosionsgeschützte Motoren mit erhöhter Sicherheit (Ex eb) | 0,12 kW – 1.000 kW | mindestens IE2 seit 01.07.2023 |
| Andere explosionsgeschützte Motoren, soweit im Anwendungsbereich | 0,12 kW – <0,75 kW / 0,75 kW – 1.000 kW | mindestens IE2 / mindestens IE3 (keine IE4-Anforderung; Ausnahmen können je nach Ex-Schutzart und Einsatzbereich gelten) |
| Bremsmotoren (wenn der Motorwirkungsgrad unabhängig von der Bremse bestimmbar ist) | 0,12 kW – 1.000 kW | wie Standardmotoren: IE2 / IE3 (keine IE4-Anforderung; Motoren mit integrierter, untrennbarer Bremse sind ausgenommen) |
| Drehzahlregelung / Frequenzumrichter (VSD) (3-phasiger Eingang, 100 V – 1.000 V AC, ein AC-Ausgang) | für Motoren von 0,12 kW – 1.000 kW | mindestens IE2 |
Wesentliche Ausnahmen
- Motoren mit Nennspannung ≤50 V oder >1.000 V
- Motoren, die nicht für Direktanlauf am Netz vorgesehen sind
- Vollständig in andere Produkte integrierte Motoren, deren Wirkungsgrad nicht separat bestimmt werden kann
- Motoren mit integrierter Drehzahlregelung, deren Wirkungsgrad nicht separat bestimmt werden kann
- Motoren mit integrierter, untrennbarer Bremse
- Motoren, die ausschließlich für Einsatzhöhen über 4.000 m, Umgebungstemperaturen über +60 °C oder unter −30 °C, Betriebshöchsttemperaturen über 400 °C, Kühlflüssigkeit unter 0 °C oder über +32 °C oder den vollständigen Betrieb in Flüssigkeit ausgelegt sind
- Motoren für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen
- Explosionsgeschützte Motoren für den Untertagebetrieb
- Kabellose oder batteriebetriebene Motoren
- Handgeräte sowie handgeführte oder mobile Geräte
- Motoren mit mechanischem Kommutator, Bürsten, Schleifringen oder elektrischen Verbindungen zum Rotor
- Vollständig geschlossene, nicht belüftete Motoren (TENV, IC410)
- Mehrgeschwindigkeitsmotoren, einschließlich polumschaltbarer Motoren
- Motoren mit zehn oder mehr Polen
- Motoren, die nicht für S1, S3 ≥80 % oder S6 ≥80 % ausgelegt sind (z. B. S2, S3 <80 %, S6 <80 % oder S9)
- Motoren für Elektrofahrzeuge
- Identische Ersatzmotoren im Rahmen der besonderen Ersatzmotorenregelung
Ersatzmotorenregelung
Bis zum 1. Juli 2029 dürfen Motoren als Ersatz für identische Motoren in Verkehr gebracht werden, die in Produkte integriert waren, welche vor dem maßgeblichen Stichtag in Verkehr gebracht wurden: grundsätzlich vor dem 1. Juli 2021 beziehungsweise bei Ex-eb-Motoren vor dem 1. Juli 2023. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für jeden älteren Motor, sondern ist für den jeweiligen Ersatzfall zu prüfen.
Ausnahmen für Drehzahlregelungen / Frequenzumrichter (VSD)
- In Produkte integriert und nicht separat prüfbar
- Für kerntechnische Anlagen
- Regenerative Antriebe
- Antriebe mit sinusförmigem Eingangsstrom und weniger als 10 % Gesamtschwingungsgehalt
Ausblick
Die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte gilt seit dem 18. Juli 2024. Sie bildet einen Rahmen für zukünftige produktspezifische Anforderungen. Daraus entstehen nicht automatisch neue, motorspezifische Pflichten ab dem 1. Januar 2027. Anforderungen etwa zur Reparierbarkeit oder zu digitalen Produktpässen gelten erst, wenn sie durch entsprechende produktspezifische Rechtsakte festgelegt wurden.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, deren Anwendungsbereich sowie die technischen Daten und Zertifizierungen des konkreten Produkts.