In Wohngebieten und Gewerbegebieten sind für Frequenzumrichter seit dem 01.01.1998 EMV-Filter mit min. Filterklasse B vorgeschrieben. In reinen Industriegebieten reicht nach der Gesetzgebung Filterklasse A aus. Der zusätzliche EMV-Filter (elektromagnetische Verträglichkeit) wird in die Netzzuleitung eingebaut um die Filterklasse B zu erreichen. Er ist für den CE-gerechten Aufbau Ihres Antriebssystems notwendig, um gewisse Grenzwerte bezüglich der Aussendung von elektromagnetischen Störungen und elektromagnetischen Wechselwirkungen und der Störempfindlichkeit/Festigkeit gegenüber elektromagnetischen Einstrahlungen nicht überschreitet.