Ökodesign-Anforderungen
Neue Anforderungen ab Juli 2021 - Verordnung (EU) 2019/1781
Die derzeit geltende Verordnung wird mit Wirkung ab 01.Juli 2021 durch die Verordnung (EU) 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen aufgehoben und ersetzt. Die neuen Vorschriften gelten auch für mehrere bisher nicht erfasste Induktionsmotoren, beispielsweise
- Energieeffizienzklasse IE2 für 3-Phasen-Asynchronmotoren für den Netzbetrieb
Nennleistungen von kleinere Motoren mit einer Leistung zwischen 120 W und 750 W - Energieeffizienzklasse IE3 für 3-Phasen-Asynchronmotoren mit einer Leistung zwischen 0,75 kW und 1000 kW bei 2-, 4-, 6- oder 8-polige Motoren, 60-Hz-Motoren; auch für ATEX – , S1,S3/S6 >80% und Bremsmotoren; Ausnahmen: Ex eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit
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Ab dem 01. Juli 2023
- Energieeffizienzklasse IE4 für 3-Phasen-Asynchronmotoren mit einer Leistung zwischen 75 kW und 200 kW für den Netzbetrieb (Brems- und explosionsgeschützte Motoren sind von dieser IE4-Forderung ausgenommen und müssen nur der IE3-Klasse entsprechen) ab Juli 2023
- IE2 auch für ATEX Motoren Zündschutzart Ex eb
- Energieeffizienzklasse IE2 für Einphasenmotoren
Wie bereits in der vorherigen Verordnung sind einige für bestimmte Bedingungen ausgelegte Motoren von den Anforderungen ausgenommen oder müssen weniger strengen Anforderungen genügen:
• Motoren, die nicht für den Dauerlastbetrieb ausgelegt sind
• Polumschaltbare Motoren
• Synchronmotoren
• TENV-Motoren
Hinweis: Die Verordnung (EU) 2019/1781 ist Gegenstand eines Änderungsverfahrens. Die EU-Mitgliedstaaten haben den Änderungsentwurf in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen erörtert und befürwortet.
Alte Verordnung (EG) Nr. 640/2009
Effizienz-Standard IEC 60034-30 /
Die Ökodesign-Vorschriften für Elektromotoren sind für alle Hersteller und Lieferanten verbindlich, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchten.
Die derzeitige Verordnung (EG) Nr. 640/2009 über die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren gilt für eintourige Dreiphasen-50-Hz- oder -50/60Hz-Induktionsmotoren mit folgenden Eigenschaften:
- zwei- bis sechspolig
- Nennausgangsleistung zwischen 0,75 kW und 375 kW
- Nennspannung bis 1000 V
- für Dauerbetrieb ausgelegt
Die Energieeffizienz eines Elektromotors wird als das Verhältnis der mechanischen Ausgangsleistung zur elektrischen Eingangsleistung berechnet. Das Energieeffizienzniveau wird in internationalen Energieeffizienzklassen (IE) angegeben, wobei IE1 die niedrigste und IE4 die höchste Klasse ist. Nach der derzeit geltenden Verordnung müssen Motoren das Effizienzniveau der Klasse IE3 erreichen bzw. dem Effizienzniveau der Klasse IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung, d. h. einem elektrischen Gerät zur Anpassung der Motordrehzahl, ausgestattet sein.
Mit der Verordnung wird die Möglichkeit geschaffen, in Maschinen und Anlagen verwendete Motoren durch identische Motoren zu ersetzen. Diese Ersatzregelung ist neu und für Motoren bis zum 1. Juli 2029 gültig, welche vor dem 01.07.2021, bzw. vor dem 01.07.2023 verkauft wurden und unter die verschärften Ökodesign-Anforderungen fallen.
Einige für bestimmte Bedingungen ausgelegte Motoren sind von diesen Vorschriften ausgenommen:
• Bremsmotoren
• Einphasenmotoren
• Polumschaltbare Motoren
• Motoren mit zwei Geschwindigkeiten
• Motoren mit fester Drehzahl
• Explosionsgeschützte Motoren
• für Frequenzumrichterbetrieb ausgelegte Motoren (die nicht direkt angeschlossen werden können)
• mit Frequenzumrichter gesteuerte Motoren mit dem Wirkungsgrad IE2 (dauerhafte Kennzeichnung notwendig)
• für Umgebungstemperatur < -30° C oder > +60° C ausgelegte Motoren
• für Höhen > 4.000 m ausgelegte Motoren
• Tauchmotoren
Bitte beachten Sie, dass die Normen und Richtlinien einem stetigen Wandel unterliegen. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit dieser Daten. Auch wenn wir größten Wert auf Richtig- und Genauigkeit legen, können wir ein Studium der in Frage kommenden Richtlinien oder Importvorschriften mit dieser Übersicht nicht ersetzen!